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Das Kuratorium besteht aus bis zu 10 Förderern und bis zu 20 Sachverständigen, von denen bis zu 10 von Verbänden vorgeschlagen werden können.
Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Stiftungsrat in der erweiterten Zusammensetzung auf 5 Jahre berufen; Wiederberufung ist zulässig. Die Mitglieder des Kuratoriums können aus wichtigem Grunde abberufen werden.
Das Kuratorium kann zur Erfüllung einzelner Aufgaben auch Nichtmitglieder beratend hinzuziehen.
Das Kuratorium wählt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Es ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Die Mitglieder des Kuratoriums werden ehrenamtlich tätig.