§ 10 Abs. 2 PflichtstundenVOVerordnung über die Festlegung der Zahl der Unterrichtsstunden der beamteten Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen (PflichtstundenVO) Vom 21. Juli 1987 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. September 1998
Auf Antrag wird Lehrkräften mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 eine weitere Ermäßigung im Umfang von zwei Pflichtstunden gewährt.
§ 5 Abs. 4 Nr. 3 LVV NRWVerordnung über die Lehrverpflichtung an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften
bei einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent bis zu 25 Prozent.
§ 4 LVV FHöD NRWVerordnung über die Lehrverpflichtung von hauptamtlich Lehrenden an den Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Lehrverpflichtung Schwerbehinderter im Sinne des Sozialgesetzbuchs IX kann auf Antrag durch die Leitung der Fachhochschule ermäßigt werden a) bei einem Grad…
§ 13 LVVOVerordnung über die Lehrverpflichtung an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO) Vom 25. April 2018
Die Lehrverpflichtung einer Lehrperson, die schwerbehindert ist im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt…
§ 6 Abs. 2 Nr. 3 DHPol LVVO NRWVerordnung über die Lehrverpflichtung an der Deutschen Hochschule der Polizei
bei einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent bis zu 25 Prozent.