§ 11 ALehrV
Weitere Anrechnungen
Eine Anrechnung auf die Jahreslehrverpflichtung bis maximal 3,6 Lehrveranstaltungsstunden pro Kalendertag kann erfolgen für
1.
die Teilnahme an Fortbildungen,
2.
Praxisaufenthalte,
3.
Dienstreisen und
4.
krankheitsbedingte Dienstunfähigkeiten.