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Öffentliche Magnetschwebebahnunternehmen sind zur Beförderung von Personen und Reisegepäck verpflichtet, wenn
die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
die Beförderung mit den regelmäßig verwendeten Beförderungsmitteln möglich ist und
die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, welche die Magnetschwebebahnunternehmen nicht abwenden und denen sie auch nicht abhelfen konnten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.