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Das Unternehmen hat die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft seines Betriebs während der festgesetzten Betriebszeiten sicherzustellen.
Der Unternehmer ist im Rahmen der ihm erteilten Genehmigung zur Notfallrettung verpflichtet, wenn
der Ausgangspunkt der Beförderung innerhalb des Betriebsbereichs des Krankenkraftwagens liegt,
die Beförderung innerhalb der festgesetzten Eintreffzeiten (§ 22 Abs. 4 Nr. 2) möglich ist und
die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die das Unternehmen nicht abwenden konnte.
Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf die Beförderung in die nächste, für die weitere Versorgung geeignete und aufnahmebereite Einrichtung.
Beim Krankentransport dürfen Beförderungen nur durchgeführt werden, wenn ihr Ausgangsort im Betriebsbereich liegt. Die Genehmigungsbehörde kann hiervon Ausnahmen zulassen.
Personen, die am Betriebssitz Beförderungsaufträge für das Unternehmen entgegennehmen, müssen a) bei einer Genehmigung für die Notfallrettung über die Qualifikation als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent beziehungsweise Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter verfügen, b) bei einer Genehmigung für den Krankentransport als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin ausgebildet sein.
die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.
Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die…
die dem Leistungserbringer obliegende Betriebs- und Beförderungspflicht einschließlich der Betriebszeiten näher bestimmen,
Beförderungen zur Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr…
Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, daß in seinem Unternehmen die Vorschriften dieses Gesetzes eingehalten werden. Es hat dafür zu sorgen, daß das…
Die Sicherheit des Betriebes ist gewährleistet, wenn der Betrieb über die für die Notfallrettung oder den Krankentransport erforderlichen Fahrzeuge, das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.