Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Beträge, auf die die Ausschussmitglieder nach diesem Gesetz Anspruch haben, werden nur auf Antrag gewährt. Der Anspruch erlischt, wenn der Antrag nicht binnen eines Jahres nach dem anspruchsbegründenden Tatbestand gestellt wird.
Beträge, auf die Mitglieder von Kommissionen und Ausschüssen nach den §§ 2, 3, 4 Abs. 2 und § 5 Anspruch haben, werden nur auf Antrag gewährt. Der Anspruch…
Der Anspruch auf Erstattung erlischt, wenn er nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf die Entrichtung folgt, geltend gemacht wird. Wird eine…
Anträge auf Gewährung einer Unterstützung nach diesem Gesetz können innerhalb von einem Jahr nach Verkündung dieses Gesetzes gestellt werden. In diesen Fällen…
Der Anspruch auf Entschädigung kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit dem Ablauf des Tages, an dem die Entschädigungspflicht rechtskräftig…
Der Anspruch nach Absatz 1 erlischt, wenn er nicht binnen sechs Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, gerichtlich geltend gemacht…
Der Erstattungsanspruch verjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, jedoch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.