§ 10 AMHVVerordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 AnwZpvVVerordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 EFPVVerordnung über die Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 PrfgZFortbAUTVVerordnung über die Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über anerkannte Fortbildungsabschlüsse
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§ 5 Art115VVerordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes
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