AMSachvV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 AMSachvVVerordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln § 5Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 5Schlußformel