AntiDHG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 AntiDHGHärteausgleich, Hilfe bei Wohnsitz im AuslandGesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen § 4§ 6 § 100 und § 101 Absatz 3 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend. § 4§ 6