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Die Inhaber oder Leiter der Annahmestellen sowie das weitere Personal der Annahmestellen der Saarland-Sporttoto GmbH sind regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, im Hinblick auf die Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes zu schulen. Wesentlich ist dabei die Schulung zur Erkennung problematischen oder pathologischen Spielverhaltens sowie zur Sensibilisierung für die Notwendigkeit der Information und Aufklärung der Spielteilnehmer.
Mindestens einmal jährlich hat die Saarland-Sporttoto GmbH unangekündigte Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes in allen Annahmestellen durchzuführen. Sollten hierbei Verstöße festgestellt werden, ist die Saarland-Sporttoto GmbH verpflichtet, in kurzen Abständen Folgekontrollen durchzuführen. Verstöße sind zu sanktionieren. Dem Ministerium für Inneres und Sport ist über die Durchführung der Kontrollen sowie die Sanktionen halbjährlich, jeweils am 1. Januar und am 1. Juli eines Jahres, ein Bericht vorzulegen.
Die Saarland-Sporttoto GmbH hat dem Ministerium für Inneres und Sport vierteljährlich über die Anzahl der vorgenommenen Selbstsperren, der Sperren aufgrund eines Hinweises Dritter, der Sperren aufgrund von Wahrnehmungen des Personals, der Anträge auf Entsperrung, der aufgehobenen Sperren sowie der Versuche gesperrter Spieler, am Spiel teilzunehmen, zu berichten.