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In besonderen Fällen kann für Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule nach § 7a auf Beschluss der Klassenkonferenz in Zeugnissen die Festsetzung von Noten durch eine Verbalbeurteilung ersetzt werden.
Im Fall von Verbalbeurteilungen wird der Abschluss des Bildungsgangs der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule nicht vergeben. Im Abgangszeugnis ist eine abschließende verbale Beurteilung über die Leistungen im Bildungsgang zu erteilen.