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Zeugnisse zum Ende eines Schulhalbjahres im Bildungsgang in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule nach § 7, Halbjahreszeugnisse im Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule nach § 7a und Halbjahreszeugnisse im Bildungsgang in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule nach § 7b werden an dem für die jeweilige Klasse letzten Unterrichtstag der Schulwoche ausgegeben, in die der von der Schulaufsichtsbehörde für jedes Schuljahr festgelegte allgemeine Ausgabetermin fällt. In Klassen mit Blockunterricht im Bildungsgang in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule nach § 7 und § 7b erfolgt die Ausgabe der Zeugnisse nach Satz 1 am letzten Tag des Unterrichtsblocks, der vor dem beziehungsweise mit dem allgemeinen Ausgabetermin abschließt.
Die Jahreszeugnisse im Bildungsgang in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule nach § 7b werden in dem für die jeweilige Klasse letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben.