Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Unterricht im Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule wird im Rahmen folgender Bereiche erteilt:
berufsübergreifender Bereich mit den Fächern Religionslehre - an deren Stelle im Fall des § 11 Absatz 5 Satz 2 allgemeine Ethik tritt -, Deutsch, Fremdsprache (Französisch oder Englisch), Mathematik, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Sport,
berufsbezogener Bereich mit dem Fach Berufliche Grundkompetenz,
unterstützender Bereich mit Lernbegleitung und individueller Förderung.
Näheres über die Festlegung der einzelnen Fächer des berufsübergreifenden und des berufsbezogenen Bereichs sowie des unterstützenden Bereichs, über die Zahl der Unterrichtsstunden je Fach und über deren Verteilung regelt die Stundentafel in der Anlage der Verordnung - Schulordnung - über die Stundentafel des Bildungsganges der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule vom 20. September 2019 (Amtsbl. I S. 678), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 2. September 2021 (Amtsbl. I S. 2131), in der jeweils geltenden Fassung.