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In eine Fachklasse des Bildungsgangs in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule wird aufgenommen, wer sich im Rahmen der beruflichen Erstausbildung in einem entsprechenden Berufsausbildungsverhältnis im dualen System befindet. Die Schulaufsichtsbehörde kann gestatten, dass in Einzelfällen auch Berufsschulpflichtige ohne Berufsausbildungsverhältnis oder sonstige Bewerberinnen und Bewerber außerhalb einer Berufsausbildung aufgenommen werden.
Zu den Aufnahmeberechtigten nach Absatz 1 Satz 1 gehört nicht, wer an einer Maßnahme der beruflichen Umschulung teilnimmt. Die Aufnahme von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer beruflichen Umschulung in eine Fachklasse des Bildungsgangs in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule steht im Ermessen der Schulleiterin oder des Schulleiters.
In den Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule wird aufgenommen, wer Abschnitt III Zeugnisse
die allgemeine Vollzeitschulpflicht erfüllt hat,
berufsschulpflichtig ist und
in keinem Berufsausbildungsverhältnis steht.