Gesetze
Gesetz wird geladen …
Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, werden von ihren Eltern bis spätestens zum 15. März des Vorjahres bei der gewünschten Grundschule angemeldet. Abweichend davon werden Kinder, die vor dem 1. August 2029 schulpflichtig werden, bis spätestens zum 15. November des Vorjahres angemeldet.
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich für diese Schulart gebildet hat (§ 46 Absatz 3 SchulG). Kinder mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben vorrangigen Anspruch auf Aufnahme in die von der Schulaufsicht vorgeschlagene, ihrer Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in ihrer Gemeinde, an der Gemeinsames Lernen eingerichtet ist. Soweit Schuleinzugsbereiche gebildet wurden, werden bei einem Anmeldeüberhang zunächst die Kinder berücksichtigt, die im Schuleinzugsbereich für diese Schulart wohnen oder bei denen ein wichtiger Grund nach § 84 Absatz 1 SchulG vorliegt. Im Falle eines nach Anwendung von Satz 1 oder 3 verbleibenden Anmeldeüberhanges sind die Kriterien des Absatzes 3 für die Aufnahmeentscheidung heranzuziehen.
Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG heran:
Geschwisterkinder,
Schulwege,
Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunftssprache.
Anmeldungen von Kindern, die nicht gemäß § 34 Absatz 1 und 6 des Schulgesetzes NRW in Nordrhein-Westfalen schulpflichtig sind, können im Rahmen verbleibender Kapazitäten berücksichtigt werden.
Die amtsärztliche Untersuchung zur Einschulung erstreckt sich auf den körperlichen Entwicklungsstand und die allgemeine, gesundheitlich bedingte Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane des Kindes. Bei der Anmeldung stellt die Schule gemäß § 36 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW fest, ob das Kind die deutsche Sprache hinreichend beherrscht und bei ihm die grundlegenden Lernvoraussetzungen vorliegen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Die Feststellung der Sprachkenntnisse erfolgt mittels standardisierter, vom Ministerium zugelassener Verfahren. Die Schule verpflichtet Kinder ohne die erforderlichen Sprachkenntnisse zum Besuch eines schulischen Vorkurses zur Förderung der für das schulische Lernen notwendigen Sprachkompetenz. Satz 3 und 4 gilt nicht für Kinder, die vor dem 1. August 2029 schulpflichtig werden.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter informiert und berät die Eltern vor der
vorzeitigen Aufnahme eines Kindes in die Grundschule,
Verpflichtung eines Kindes zum Besuch eines Vorkurses zur sprachlichen Förderung gemäß § 36 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW und
Entscheidung über einen dreijährigen Verbleib in der Schuleingangsphase gemäß § 2 Absatz 4.
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom…
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule und hat der Schulträger einen Schuleinzugsbereich nach § 84 Absatz 1 Schulgesetz NRW…
Schulpflicht nach § 38 Absatz 1 SchulG,
Außerdem werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die an einer deutschen Schule im Ausland, einer europäischen Schule oder einer ausländischen Schule einen…
Melden die Eltern im Fall des Absatzes 4 ihr Kind an einer allgemeinen Schule an, holt die Schule vor der Aufnahme die Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde und…
Der vollzeitschulpflichtige Schüler ist von den Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter bei der Grundschule anzumelden, in deren Schulbezirk die Wohnung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.