Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Besuch der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre. Diese Regeldauer soll um nicht mehr als ein Jahr überschritten werden.
Der Besuch der Schuleingangsphase ist auf drei Jahre begrenzt. Der Besuch im dritten Jahr wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.
Die Entscheidung, dass eine Schülerin oder ein Schüler ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleibt, erfolgt in der Regel im Rahmen der Versetzungsentscheidung beim Übergang in die Klasse 3 gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2. An Schulen, an denen die Schuleingangsphase nicht jahrgangsübergreifend geführt wird, kann die Klassenkonferenz bereits am Ende des ersten Schulbesuchsjahres in begründeten Einzelfällen entscheiden, dass ein Kind ein weiteres Jahr in Klasse 1 der Schuleingangsphase verbleibt, wenn die Leistungen und Lernstrategien der Schülerin oder des Schülers erkennen lassen, dass die Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 2 der Schuleingangsphase erst nach einer grundlegenden Vermittlung der Basiskompetenzen erreicht werden können.
Abweichend von Absatz 3 kann die Schulleiterin oder der Schulleiter gemäß § 11 Absatz 2a des Schulgesetzes NRW bereits im Rahmen der Aufnahme die Entscheidung treffen, dass ein Kind die Schuleingangsphase in drei Jahren durchläuft. Dies setzt voraus, dass ein Durchlaufen der Schuleingangsphase in der Regeldauer nicht zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn in dem Verfahren nach § 1 Absatz 4 festgestellt wird, dass die grundlegenden Lernvoraussetzungen für eine Mitarbeit im Unterricht nicht vorliegen und ohne eine individuelle Förderung der Vorläuferfähigkeiten im ersten Schulbesuchsjahr nicht hergestellt werden können. Zu berücksichtigen sind zudem die Ergebnisse der amtsärztlichen Untersuchung zur Einschulung.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I (Vollzeitschulpflicht) dauert zehn Schuljahre, am Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang neun…
Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen kann die allgemeine Schule den Antrag in der Regel erst stellen,…
Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert in der Regel drei, wenigstens zwei und höchstens vier Jahre. Wer innerhalb der Vierjahresfrist nicht mehr die…
1Durchläuft eine Schülerin oder ein Schüler die Schuleingangsphase (§ 3a Absatz 1 Satz 4 oder § 4a Absatz 2 Satz 1 SchoG) in drei Schuljahren (flexible…
1Die Grundschule ist die Schule, die von allen Kindern nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Schulpflicht besucht werden muss. 2Sie führt in…
Durchläuft ein Schüler/eine Schülerin die Schuleingangsphase in drei Schuljahren, werden lediglich zwei Schuljahre auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet (§…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.