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Die Eltern weisen durch ein ärztliches Gutachten nach, dass die Voraussetzungen des § 43 erfüllt sind. Das Schulamt kann bei der unteren Gesundheitsbehörde ein amtsärztliches Gutachten anfordern.
Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die…
Abweichend von Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, kann die nach Landesrecht zuständige Behörde die Beibringung eines ärztlichen…
Die Schulaufsichtsbehörde kann bei Bedarf ein Gutachten des Schul- oder Amtsarztes/der Schul- oder Amtsärztin oder des Schulpsychologen/der Schulpsychologin…
Die Schulaufsichtsbehörde gibt den Eltern Einsicht in das Gutachten sowie die Unterlagen, auf denen es beruht.
Die untere Gesundheitsbehörde stellt amtliche Bescheinigungen und amtsärztliche und amtszahnärztliche Zeugnisse aus und erstattet Gutachten, soweit dies durch…
Die in den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats vorgesehenen ärztlichen Gutachten können auf Antrag des zuständigen Trägers in einem anderen Mitgliedstaat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.