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Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebstätten sind insbesondere anzusehen:
die Stätte der Geschäftsleitung,
Zweigniederlassungen,
Geschäftsstellen,
Fabrikations- oder Werkstätten,
Warenlager,
Ein- oder Verkaufsstellen,
Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten der Gewinnung von Bodenschätzen,
Bauausführungen oder Montagen, auch örtlich fortschreitende oder schwimmende, wenn länger als sechs Monate dauern.
die einzelne Bauausführung oder Montage oder
eine von mehreren zeitlich nebeneinander bestehenden Bauausführungen oder Montagen oder
mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen
„Betriebsstätte“ bezeichnet
Betriebstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung in einem Mitgliedstaat, durch die die Tätigkeit einer Gesellschaft eines anderen Mitgliedstaats ganz oder…
eine Betriebsstätte im Sinne des § 4 Absatz 8 Nummer 3 ist in dem Steuerhoheitsgebiet belegen, in dem sie sich befindet, und
Anlage:eine Betriebsstätte oder sonstige ortsfeste Einrichtung;
„Betriebsstätte“ eine feste Geschäftseinrichtung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in der die Tätigkeit eines Unternehmens eines anderen…
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