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Neben der praktischen Ausbildung bei verschiedenen Gerichtsvollziehern/Gerichtsvollzieherinnen haben die Beamten/Beamtinnen im zweiten Ausbildungsabschnitt einen Begleitunterricht zu besuchen. Die oberste Ausbildungsbehörde regelt das Nähere.
Der Unterricht soll ein Grundverständnis für den Gerichtsvollzieherdienst fördern, die Ausbildung in der Praxis ergänzen, die hierfür erforderlichen theoretischen Kenntnisse vermitteln und systematisieren und auf den dritten Ausbildungsabschnitt (Lehrgang II) vorbereiten. Die Beamten/Beamtinnen sollen dabei anhand eines Stoffplanes in die Gesetze, Verordnungen und Vorschriften eingeführt werden, die für den Gerichtsvollzieherdienst besonders bedeutsam sind.