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Über die Zulassung zur Ausbildung für die Gerichtsvollzieherlaufbahn entscheidet das Ministerium der Justiz.
Das Ministerium der Justiz kann die Bewerber/Bewerberinnen zu einem Vorstellungsgespräch einladen und weitere Feststellungen über ihre Eignung veranlassen.
Ist die Zulassung eines Bewerbers/einer Bewerberin beabsichtigt, so ist ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis von ihm/ihr einzufordern.
Durch die Zulassung wird die bisherige Rechtsstellung des Bewerbers/der Bewerberin nicht berührt.