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Oberste Ausbildungsbehörde ist der Präsident/die Präsidentin des Saarländischen Oberlandesgerichts.
Ausbildungsbehörden sind die Dienststellen, denen der Beamte/ die Beamtin zur Ausbildung zugewiesen wird. Die Vorstände der Ausbildungsbehörden sind unmittelbare Dienstvorgesetzte des Beamten/der Beamtin.