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Bewerbungen sind an das Ministerium der Justiz zu richten.
Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, ob und welche Schulden der Bewerber/die Bewerberin hat.
Der Vorstand der Beschäftigungsbehörde hat sich in einer dienstlichen Beurteilung über Eignung, Befähigung und dienstliche Leistungen des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere über dessen/deren Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit und Organisationsfähigkeit, zu äußern und etwaige Bedenken gegen die Zulassung hervorzuheben.