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Die Ausbildung der Anwärter/Anwärterinnen leitet der Präsident/die Präsidentin des Saarländischen Oberlandesgerichts. Er/Sie bestimmt die Behörden, bei denen der Anwärter/die Anwärterin ausgebildet wird.
Für die Ausbildung ist der Behördenleiter/die Behördenleiterin verantwortlich. Er/Sie beauftragt mit der Leitung und Beaufsichtigung der Ausbildung den Geschäftsleiter/die Geschäftsleiterin oder einen anderen Beamten/eine andere Beamtin des gehobenen Justizdienstes, der/die sich am Ende der Ausbildung in einem Zeugnis über die Eignung und Leistung des Anwärters/der Anwärterin zu äußern hat. Die praktische Ausbildung des Anwärters/der Anwärterin erfolgt unter der Anleitung eines geeigneten Beamten/einer geeigneten Beamtin, nach Möglichkeit des Justizwachtmeisterdienstes. Der theoretische Unterricht ist von Richtern/Richterinnen, Staatsanwälten/Staatsanwältinnen oder Beamten/Beamtinnen des Justiz-, des Vollzugs- oder des Verwaltungsdienstes zu erteilen.