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Der Vorbereitungsdienst dauert sechs Monate. Der Vorbereitungsdienst kann um höchstens 6 Monate verlängert werden, wenn der Anwärter/die Anwärterin den Anforderungen noch nicht genügt.
Zeiten einer beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst, die geeignet sind, die für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erforderlichen Fähigkeiten zu vermitteln, können bis zu fünf Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden.
Krankheitszeiten werden regelmäßig nur insoweit angerechnet, als sie zusammen 15 Arbeitstage nicht übersteigen.
Entscheidungen nach den Absätzen 1 und 2 trifft das Ministerium der Justiz. Der Präsident/Die Präsidentin des Saarländischen Oberlandesgerichts entscheidet über die Anrechnung von Krankheitszeiten.