Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des einfachen Dienstes, Fachrichtung Justizdienst (Fachgebiet Justizwachtmeisterdienst) - AOJ JW - Vom 1. April 1975 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2000
Ein neuer Chat, das ganze AOJ JW bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.