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Der Anwärter oder die Anwärterin wird ausgebildet:
zwei Monate in einem Lehrgang I,
sechs Monate bei einem Amtsgericht (Teil I),
zwei Monate in einem Lehrgang II,
drei Monate bei einem Amtsgericht (Teil II),
zwei Monate bei der Staatsanwaltschaft,
einen Monat bei einem Arbeits-, Sozial- oder Verwaltungsgericht,
drei Monate in einem Lehrgang III,
zwei Monate bei dem Landgericht,
zwei Monate bei einem Amtsgericht (Teil III),
ein Monat in einem Lehrgang IV (Vertiefung und Prüfungsvorbereitung).
Die nähere Ausgestaltung der Ausbildungsabschnitte wird durch Richtlinien[3] geregelt.