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Der Vorbereitungsdienst dauert 21 Monate und gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:
praktische Einführungszeit bei der Justizvollzugsanstalt, bei der die Anwärterin oder der Anwärter eingestellt wird (Stammanstalt), von mindestens einem Monat,
fachtheoretische Ausbildung von mindestens sechs Monaten,
fachpraktische Ausbildung von mindestens sieben Monaten.
Die fachtheoretische Ausbildung soll in drei Modulen von jeweils mindestens zwei Monaten, die fachpraktische Ausbildung in zwei Modulen ausgeführt werden. Während der fachpraktischen Ausbildung sollen die Anwärterinnen und Anwärter im geschlossenen Erwachsenenvollzug, im Jugendvollzug und im offenen Vollzug (bzw. im Jugendarrestvollzug) ausgebildet werden. Nur Ausbildungsabschnitte ab vier Wochen Umfang sind als Module zu bezeichnen. Die oberste Ausbildungsbehörde kann aus wichtigen Gründen die Aufteilung nach Abs. 1 für einzelne Ausbildungsabschnitte und Module ändern.
Zeiten einer Tätigkeit im Angestelltenverhältnis im allgemeinen Vollzugsdienst können bis zu einer Mindestdauer des Vorbereitungsdienstes von 18 Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden. Die Entscheidung trifft die oberste Ausbildungsbehörde.
Der Vorbereitungsdienst kann aus wichtigem Grund verlängert werden, insbesondere wenn die Anwärterin oder der Anwärter Die Verlängerung soll nicht mehr als zwölf Monate betragen. Die Entscheidung trifft die oberste Ausbildungsbehörde. Bei Verlängerung oder Wiederholung eines Ausbildungsabschnitts ist der weitere Ausbildungsverlauf in Abstimmung mit der Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz gesondert zu regeln.
das Ziel der Ausbildung oder eines Ausbildungsabschnitts nicht erreicht oder
wegen Dienstunfähigkeit, Beurlaubung oder sonstiger zwingender persönlicher Umstände gehindert war, an einem Ausbildungsabschnitt in ausreichendem Umfang teilzunehmen oder sich diesem in ausreichendem Maße zu widmen.