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Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:
erster Abschnitt:
Einführungsmonat zentralisiert bei den Landgerichten oder Präsidialamtsgerichten, Einweisung in die grundsätzlichen Abläufe und Arbeitsweisen,
zweiter Abschnitt:
Fachtheorie I drei Monate fachtheoretische Ausbildung,
dritter Abschnitt:
Fachpraxis I drei Monate fachpraktische Ausbildung beim Amtsgericht,
vierter Abschnitt:
Fachtheorie II drei Monate fachtheoretische Ausbildung,
fünfter Abschnitt:
Fachpraxis II fünf Monate fachpraktische Ausbildung bei Amtsgericht und Landgericht, ein Monat fachpraktische Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft,
sechster Abschnitt:
Fachtheorie III drei Monate fachtheoretische Ausbildung,
siebter Abschnitt:
Fachpraxis III vier Monate fachpraktische Ausbildung bei Amtsgericht und Landgericht,
achter Abschnitt:
Fachtheorie IV ein Monat fachtheoretische Ausbildung. Im Einzelfall können mit Zustimmung des für die Justiz zuständigen Ministeriums Abweichungen bestimmt werden.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in die nachfolgenden Ausbildungsabschnitte:
Der Ausbildung schließt sich ein zweimonatiger Prüfungszeitraum an.
erster Abschnitt:
Der Vorbereitungsdienst besteht aus einem Fachlehrgang von sechs Monaten.
| bei einem Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen | 3 Monate
Der Vorbereitungsdienst ist modular aufgebaut und gliedert sich wie folgt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.