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Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Auf den Vorbereitungsdienst kann ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule bis zur Dauer von zwölf Monaten angerechnet werden, sofern es der Ausbildung förderlich ist. Die Entscheidung trifft das Ministerium der Justiz im Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel.
Die Ausbildung gliedert sich in fachwissenschaftliche und fachpraktische Studienzeiten. Die fachwissenschaftlichen Studienzeiten werden an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel im Studiengang Strafvollzug abgeleistet. Die fachpraktischen Studienzeiten finden an mindestens zwei verschiedenen Justizvollzugsanstalten statt.
Die Ausbildung umfasst sechs Studienabschnitte. Reihenfolge und Dauer der Studienabschnitte werden wie folgt festgelegt: 1. praktische Einführung 1 Monat, 2. fachwissenschaftliches Studium I 8 Monate, 3. fachpraktisches Studium I 8 Monate, 4. fachwissenschaftliches Studium II 7 Monate, 5. fachpraktisches Studium II 9 Monate und 6. fachwissenschaftliches Studium III 3 Monate.
Ausbildungsziel, Ausbildungsgegenstand und Ausbildungsmethoden werden durch die Studienordnung und die Studienpläne geregelt.
Die Anwärterinnen und Anwärter sind verpflichtet, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten durch Selbststudium zu vervollkommnen. Das Selbststudium und die Befähigung zur eigenständigen Weiterarbeit sind zu fördern.