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Die fachwissenschaftlichen Studien I, II und III (fachwissenschaftliches Studium) sollen den Anwärterinnen und Anwärtern im Rahmen des Ausbildungsziels (§ 4) durch anwendungsbezogene Lehre die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden vermitteln, die zur Erfüllung der Aufgaben der Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes an Justizvollzugsanstalten erforderlich sind, und zwar Das fachwissenschaftliche Studium soll ferner das soziale, wirtschaftliche und rechtspolitische Verständnis der Anwärterinnen und Anwärter wecken sowie die berufsbezogene Anwendung der Informations- und Medientechnik vermitteln.
in den Fächern:
Betriebswirtschaftslehre,
Haushaltsrecht,
Kriminologie,
Personalverwaltung,
Psychologie,
Staats- und Verwaltungsrecht,
Straf- und Strafprozessrecht,
Vollzugsrecht,
Vollzugsverwaltung und
Zivilrecht sowie
in den fachübergreifenden Studienobjekten:
Bildungsmaßnahmen für Gefangene,
jugendliche Straffällige,
ausländische/fremdethnische Straffällige,
Organisation,
Rechtsschutz,
Sicherheitsorganisation in Justizvollzugsanstalten,
Suchtmittelmissbrauch, -abhängigkeit,
Vollzugslockerungen, offener Vollzug und Urlaub aus der Haft und
Vollzugsplanung.
Die Anwärterinnen und Anwärter fertigen nach Maßgabe der Studienordnung unter Aufsicht schriftliche Arbeiten (Klausuren) an. Ihnen können Aufgaben zur schriftlichen oder elektronischen häuslichen Bearbeitung gestellt werden. Die Arbeiten sind zu begutachten und zu bewerten. Auf Vorzüge und Mängel in Form und Inhalt ist in geeigneter Weise hinzuweisen.
Den Anwärterinnen und Anwärtern sollen Wahllehrveranstaltungen angeboten werden, die die Pflichtlehrveranstaltungen ergänzen und die in ihnen behandelten Themen vertiefen. Sie können fächerübergreifend ausgestaltet sein und auch solche Gebiete zum Gegenstand haben, die nicht von den Pflichtlehrveranstaltungen abgedeckt werden, soweit ihre Behandlung der späteren beruflichen Tätigkeit förderlich ist. Auch können sie andere wissenschaftliche Themen betreffen, soweit die Auseinandersetzung damit dem Verständnis gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Zusammenhänge dient und den allgemeinen Bildungsstand fördert.