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Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind die Anwärterinnen oder Anwärter als Studierende der Fachhochschule für Verwaltung im Saarland zugelassen. Die Ausbildungsbehörde teilt der Fachhochschule für Verwaltung die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Anwärterinnen und Anwärter mit.
Das fachwissenschaftliche Studium gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium. Auf das Grundstudium entfallen mindestens 600 Stunden. Im Grund- und Hauptstudium werden Wahlpflichtfächer angeboten. Die Anwärterinnen und Anwärter müssen 90 Wahlpflichtstunden ableisten. Die Fachhochschule für Verwaltung bietet dazu mindestens 180 Wahlpflichtstunden an.
Studiengebiete des Grundstudiums sind, ausgerichtet an den Aufgabenbereichen des gehobenen Dienstes,
staatsrechtliche und politische Grundlagen des Verwaltungshandelns,
rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (Verwaltungsrecht, Bürgerliches Recht),
volks- und finanzwirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,
betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, Verwaltungs- und Organisationslehre, Informationsverarbeitung,
sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,
Wahlpflichtfächer, auch in Form von Projekten, Seminaren und Kolloquien und
allgemeine Lehrgebiete.
Studiengebiete des Hauptstudiums sind
Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht,
Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht,
Recht des öffentlichen Dienstes,
Bürgerliches Recht,
Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht,
Öffentliche Finanzwirtschaft,
Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung,
Verwaltungs- und Organisationslehre, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sozialpsychologie sowie Politikwissenschaften und Soziologie,
Wahlpflichtfächer, auch in Form von Projekten, Seminaren und Kolloquien und
allgemeine Lehrgebiete.
Die Studieninhalte der einzelnen Studienfächer und sonstiger Lehrveranstaltungen legt der Fachbereich Allgemeiner Verwaltungsdienst der Fachhochschule für Verwaltung in einem fachwissenschaftlichen Studienplan fest.