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In den fachpraktischen Studien I und II (fachpraktisches Studium) sollen die Anwärterinnen und Anwärter lernen, die im fachwissenschaftlichen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden. Die Anwärterinnen und Anwärter sollen so gefördert werden, dass sie am Schluss der Ausbildung imstande sind, die Aufgaben des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes an Justizvollzugsanstalten selbstständig zu erledigen.
Das fachpraktische Studium I umfasst den Ausbildungsgegenstand Verwaltung, insbesondere die Bereiche Haushalt/Rechnungswesen, Wirtschafts-, Arbeits- und Bauverwaltung, Vollzugsgeschäftsstelle und Zahlstelle (21 Wochen).
Das fachpraktische Studium II umfasst die Ausbildungsgegenstände:
Vollzugsabteilung, insbesondere die Bereiche Vollzugsplanung, Lockerungen und Urlaub, Vollzugs- und Behandlungsmaßnahmen, Disziplinarmaßnahmen sowie Bearbeitung besonderer - sicherheitsrelevanter - Vorkommnisse (17 Wochen) und
Personalverwaltung (10 Wochen).
Die Anwärterinnen und Anwärter sollen während des fachpraktischen Studiums mit allen Arbeiten beschäftigt werden, die Gegenstand der Ausbildung nach den Absätzen 2 und 3 sind, und verschiedene Organisationsstrukturen und Vollzugsarten kennen lernen. Hierbei sind angemessene Anteile im offenen Vollzug und in Einrichtungen für den Vollzug von Untersuchungshaft vorzusehen. Die Ausbildung ist - soweit möglich - mit konkreten Anlässen der täglichen Aufgabenerledigung zu verbinden. So frühzeitig und so weitgehend wie nach der Befähigung und dem Ausbildungsstand möglich, sind den Anwärterinnen und Anwärtern Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung zu übertragen. Aufgaben, deren Wahrnehmung dazu dienen, die Ausbilderinnen und Ausbilder zu entlasten, dürfen den Anwärterinnen und Anwärtern nicht übertragen werden.
Das Ministerium der Justiz kann den Anwärterinnen und Anwärtern, deren Leistungsstand dies zulässt, nach Abschluss der in § 5 Abs. 3 vorgegebenen Studienabschnitte im Rahmen des Ausbildungsziels Dienstleistungsaufträge erteilen und Projektarbeiten aufgeben.