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Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des mittleren Dienstes, Fachrichtung Justizdienst, Fachgebiet Verwaltungsdienst an Justizvollzugsanstalten.
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, durch theoretische und praktische Unterweisung Beamtinnen und Beamte für den mittleren Verwaltungsdienst an Justizvollzugsanstalten auszubilden, die sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen und nach ihrer Persönlichkeit sowie ihren Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage sind, die Aufgaben im mittleren Verwaltungsdienst an Justizvollzugsanstalten selbständig wahrzunehmen.