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Ziel der Ausbildung ist es, durch theoretische und praktische Unterweisung Beamtinnen und Beamte auszubilden, die sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen und nach ihrer Persönlichkeit, ihrer Allgemeinbildung und ihren fachlichen Kenntnissen befähigt sind, durch sinnvolle, sozialpädagogisch orientierte Arbeit in ihrem Aufgabengebiet gemeinsam mit allen im Vollzug Tätigen mitzuwirken, die Aufgaben des Vollzugs zu verwirklichen und die Sicherheit und Ordnung in den Vollzugsanstalten aufrechtzuerhalten. Die Ausbildung soll zugleich erreichen, dass die Beamtinnen und Beamten die Ursachen und Zusammenhänge der Kriminalität erkennen und sich in den durch den Freiheitsentzug entstehenden Konfliktsituationen angemessen verhalten können.