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Oberste Ausbildungsbehörde ist das Ministerium der Justiz.
Ausbildungsbehörden sind die Dienststellen, denen die Anwärterinnen und Anwärter zur Ausbildung zugewiesen sind.
Während der fachtheoretischen Ausbildung nimmt die Leiterin oder der Leiter der Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz in Wittlich die Aufgaben der oder des Dienstvorgesetzten wahr. Zweiter Teil Allgemeiner Vollzugsdienst Abschnitt I Zulassung zum Vorbereitungsdienst