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Die Bewerberinnen und Bewerber richten ihr Gesuch an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts, in deren oder in dessen Bezirk sie eingestellt zu werden wünschen.
Dem Gesuch sind beizufügen:
ein Lebenslauf,
eine Geburtsurkunde,
Zeugnisse und Unterlagen, durch die die Voraussetzungen des § 2 Nummer 2 nachgewiesen werden und
Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung.
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im Justizdienst stehen, reichen ihr Gesuch auf dem Dienstweg ein. Soweit die erforderlichen Unterlagen in den Personalakten enthalten sind, kann auf sie Bezug genommen werden. Die Leiterin oder der Leiter der Beschäftigungsbehörde hat sich eingehend über die Bewerberinnen und Bewerber zu äußern; etwaige Bedenken gegen die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind darzustellen.
Vor der Entscheidung über ein aussichtsreiches Einstellungsgesuch fordert die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts die Bewerberin oder den Bewerber auf,
bei der zuständigen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen.
Gleichzeitig veranlasst die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts die amtsärztliche Untersuchung und Begutachtung der Bewerberin oder des Bewerbers durch das Gesundheitsamt.
Dem Gesuch sind beizufügen:
Besteht bereits ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis im Justizvollzugsdienst bei Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen, ist die Bewerbung auf…
Die Bewerberinnen und Bewerber haben rechtzeitig bei der für sie zuständigen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden zu beantragen. § 3 Absatz…
Von den zur Einstellung vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerbern sind auf Anforderung
Der Bewerbung sind beizufügen
Der Bewerber/Die Bewerberin richtet sein/ihr Gesuch um Einstellung an das Ministerium der Justiz.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.