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Die Bewerberinnen und die Bewerber nehmen an einem Auswahlverfahren teil. Die nähere Ausgestaltung des Auswahlverfahrens erfolgt durch das Ministerium der Justiz.
Auf Verlangen der Einstellungsbehörde sind von den zur Einstellung vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerbern vorzulegen:
eine Erklärung, ob und gegebenenfalls welche Schulden sie oder er hat,
eine Erklärung, ob sie oder er gerichtlich bestraft ist bzw. ob gegen sie oder ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist,
eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter, wenn die Bewerberin oder der Bewerber noch nicht volljährig ist,
ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde,
ein Nachweis über eine amtsärztliche Begutachtung, der nicht älter als 2 Monate ist.
Über die Zulassung entscheidet die Einstellungsbehörde. Abschnitt II Vorbereitungsdienst