Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Bewerber/Die Bewerberin richtet sein/ihr Gesuch um Einstellung an das Ministerium der Justiz.
Ist die Einstellung eines Bewerbers/einer Bewerberin beabsichtigt, ist er/sie aufzufordern, bei der zuständigen Meldebehörde die Erteilung eines „Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde“ zu beantragen und eine amtsärztliche Begutachtung zu veranlassen.