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Die Bewerberinnen und Bewerber werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und leisten bei ihrem Dienstantritt den gesetzlich vorgeschriebenen Diensteid.
Die Beamtinnen und Beamten führen während des Vorbereitungsdienstes die Dienstbezeichnung „Justizoberwachtmeisteranwärterin“ oder „Justizoberwachtmeisteranwärter“.
Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten Bezüge nach den geltenden Vorschriften.
Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und führen während des Vorbereitungsdienstes die…
Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten nach den hierfür geltenden Vorschriften Anwärterbezüge.
Der Bewerber/Die Bewerberin wird in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Er/Sie führt die Dienstbezeichnung…
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärterinnen und Anwärter) erhalten Anwärterbezüge.
Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie führen während des Vorbereitungsdienstes die…
Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie führen während des Vorbereitungsdienstes die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.