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Der Vorbereitungsdienst dauert sechs Monate. Der Vorbereitungsdienst kann um höchstens sechs Monate verlängert werden, wenn der Anwärter den Anforderungen noch nicht genügt.
Zeiten einer beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach Vollendung des 16. Lebensjahres, die geeignet sind, die für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erforderlichen Fähigkeiten zu vermitteln, sollen auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden.
Krankheitszeiten werden regelmäßig nur insoweit angerechnet, als sie zusammen 15 Arbeitstage nicht überschreiten.
Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 3 trifft der Präsident des Oberlandesgerichts.
Der Vorbereitungsdienst dauert, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, in allen Laufbahnen zwei Jahre. Er besteht aus einer berufspraktischen und einer…
Der Vorbereitungsdienst dauert sechs Monate. Der Vorbereitungsdienst kann um höchstens 6 Monate verlängert werden, wenn der Anwärter/die Anwärterin den…
Der Vorbereitungsdienst dauert neun Monate. Der Vorbereitungsdienst kann um höchstens sechs Monate verlängert werden, wenn die Anwärterin oder der Anwärter den…
Auf den Vorbereitungsdienst kann ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule bis zur Dauer von zwölf Monaten angerechnet…
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Auf den Vorbereitungsdienst können Zeiten einer vorhergehenden Beschäftigung mit Aufgaben der Laufbahngruppe 1,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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