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Die praktische Ausbildung wird durch einen theoretischen Unterricht ergänzt. Dieser findet in der Regel am Ausbildungszentrum Bobritzsch statt.
Für die theoretische Ausbildung erstellt der Präsident des Oberlandesgerichtes unter Mitwirkung des Fachbereichs Justiz am Ausbildungszentrum Bobritzsch einen Rahmenstoffplan, der vom Staatsministerium der Justiz genehmigt werden muß.
Auf den Unterricht sind insgesamt mindestens 60 Unterrichtsstunden zu verwenden; ihre Verteilung bestimmt der Präsident des Oberlandesgerichts.
Der Leiter des Fachbereichs Justiz am Ausbildungszentrum Bobritzsch führt die Lehrgänge mit Zustimmung des Präsidenten des Oberlandesgerichts durch.
Die fachtheoretische Ausbildung findet am Ausbildungszentrum Bobritzsch in Form von Präsenzunterricht sowie Online – und Selbstlernseminaren statt. Für die…
Die praktische Ausbildung wird durch einen Lehrgang ergänzt, der die erforderlichen theoretischen Kenntnisse vermitteln soll. Der Lehrgang wird durch das…
Der Präsident/Die Präsidentin des Saarländischen Oberlandesgerichts richtet den Lehrgang ein und bestimmt die Lehrgangsleiterin oder den Lehrgangsleiter und die…
Der fachtheoretische Lehrgang nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 wird in der Regel in der Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz durchgeführt. Ergänzend kann Unterricht…
Die oberste Ausbildungsbehörde richtet die Lehrgänge ein und bestimmt die Lehrgangsleiterin oder den Lehrgangsleiter und die Lehrkräfte. Sie stellt die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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