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Die fachtheoretische Ausbildung soll den Anwärterinnen und Anwärtern das für den allgemeinen Vollzugsdienst erforderliche Wissen vermitteln und ihre in der praktischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse erweitern und vertiefen.
Der fachtheoretische Lehrgang nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 wird in der Regel in der Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz durchgeführt. Ergänzend kann Unterricht standortungebunden in Form elektronischer Wissensvermittlung durchgeführt werden.
Der Unterricht soll je Unterrichtstag nur so viele Stunden umfassen, dass der Anwärterin oder dem Anwärter hinreichend Zeit bleibt, den Lehrstoff zu verarbeiten und ihr oder sein Wissen zu erweitern und zu vertiefen. Hierzu können Lerngruppen eingerichtet werden.