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Der fachtheoretische Lehrgang soll den Anwärtern/Anwärterinnen die für den einfachen Justizdienst notwendigen theoretischen Kenntnisse und die darauf aufbauenden berufspraktischen Fertigkeiten vermitteln.
Der Präsident/Die Präsidentin des Saarländischen Oberlandesgerichts richtet den Lehrgang ein und bestimmt die Lehrgangsleiterin oder den Lehrgangsleiter und die Lehrkräfte. Er/Sie stellt den Lehrplan auf und regelt den Ablauf des Unterrichts. Die Stoffpläne bestimmt der Präsident/die Präsidentin des Saarländischen Oberlandesgerichts im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz in einem Rahmenstoffplan.