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Eine nicht versetzte Schülerin oder ein nicht versetzter Schüler wiederholt die Fachstufe I einschließlich des Fachpraktikums, sofern sie oder er nicht nach Absatz 2 die Schule verlassen muss.
Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der in der Fachstufe I zweimal nicht versetzt worden ist, muss in der Regel die Schule verlassen und aus dem Bildungsgang der Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung ausscheiden. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Klassenkonferenz eine zweite Wiederholung der Fachstufe I gestatten; die Entscheidung ist schriftlich oder elektronisch zu begründen und von den Mitgliedern der Klassenkonferenz zu unterschreiben; die handschriftliche Unterschrift kann auch elektronisch abgegeben werden.