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Ein nicht versetzter Schüler wiederholt die Klassenstufe 11 einschließlich der fachpraktischen Ausbildung, sofern er nicht nach Absatz 2 die Schule verlassen muss.
Ein Schüler, der zweimal nicht versetzt worden ist, muss in der Regel die Schule verlassen und aus dem Bildungsgang der Fachoberschule des betreffenden Fachbereichs ausscheiden. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Klassenkonferenz eine zweite Wiederholung der Klassenstufe 11 gestatten; die Entscheidung ist in der Niederschrift zu begründen. Die Niederschrift kann auch elektronisch erfolgen.