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Die Ausbildung an dreijährigen Berufsfachschulen der Fachrichtung Ganztagsbetreuung soll dazu befähigen, Kinder und Jugendliche in Ganztagsangeboten zu betreuen, ihre individuellen Bildungswege zu begleiten und Verantwortung im Erziehungsprozess zu übernehmen. Die Ausbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, Fachwissen, interkulturelle Kompetenz und Sozialkompetenz in ausgewogener Weise zu verknüpfen, auf dieser Grundlage zu handeln und im Rahmen der übertragenen Aufgaben Entscheidungen zu treffen. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung verleiht die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin, Schwerpunkt Ganztagsbetreuung“ oder „Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent, Schwerpunkt Ganztagsbetreuung“.
Ziel des Bildungsgangs in der fachtheoretischen Ausbildung ist schwerpunktmäßig die Vermittlung theoretischer berufsübergreifender und berufsbezogener Inhalte und Kompetenzen.
Der erfolgreiche Abschluss des Bildungsgangs schließt unter besonderen Voraussetzungen die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses (§ 53) ein.