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Die Ausbildung an dreijährigen Berufsfachschulen für Haushaltsführung und ambulante Betreuung soll zum Einsatz in der hauswirtschaftlichen Versorgung und zur ambulanten Betreuung von Kindern, Jugendlichen, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen in behinderten Lebenssituationen befähigen. In den Schwerpunktbereichen Seniorinnen/Senioren und Menschen in behinderten Lebenssituationen umfasst die Ausbildung auch die Vermittlung der Inhalte der vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen beschlossenen „Richtlinien nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008, zuletzt geändert durch Beschluss vom 21. Oktober 2022“, in der jeweils geltenden Fassung. Die Ausbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, Fachwissen, interkulturelle Kompetenz und Sozialkompetenz in ausgewogener Weise zu verknüpfen, auf dieser Grundlage zu handeln und im Rahmen der übertragenen Aufgaben Entscheidungen zu treffen. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung verleiht die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Assistentin für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Haushaltsführung und ambulante Betreuung“ oder „Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Haushaltsführung und ambulante Betreuung“.
Ziel des Bildungsgangs in der fachtheoretischen Ausbildung ist schwerpunktmäßig die Vermittlung theoretischer berufsübergreifender und berufsbezogener Inhalte und Kompetenzen.
Der erfolgreiche Abschluss des Bildungsgangs schließt unter besonderen Voraussetzungen die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses (§ 53) ein.