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Die Ausbildung an dreijährigen Berufsfachschulen der Fachrichtung Heilerziehungspflege soll dazu befähigen, Menschen, deren personale und soziale Identität und deren gesellschaftliche Teilhabe (Inklusion) durch Beeinträchtigung oder Behinderung erschwert ist, zu begleiten sowie unter Anleitung einer Heilerziehungspflegerin oder eines Heilerziehungspflegers zu pflegen. Die Ausbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, Fachwissen, interkulturelle Kompetenz und Sozialkompetenz in ausgewogener Weise zu verknüpfen, auf dieser Grundlage zu handeln und im Rahmen der übertragenen Aufgaben Entscheidungen zu treffen. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung verleiht die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin, Schwerpunkt Heilerziehungspflege“ oder „Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Heilerziehungspflege“.
Ziel des Bildungsgangs in der fachtheoretischen Ausbildung ist schwerpunktmäßig die Vermittlung theoretischer berufsübergreifender und berufsbezogener Inhalte und Kompetenzen.
Der erfolgreiche Abschluss des Bildungsgangs schließt unter besonderen Voraussetzungen die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses (§ 53) ein.