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Die Ausbildung an dreijährigen Berufsfachschulen für Kinderpflege soll dazu befähigen, in Familien und sozialpädagogischen Einrichtungen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, in der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern tätig zu sein. Die Ausbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, Fachwissen, interkulturelle Kompetenz und Sozialkompetenz in ausgewogener Weise zu verknüpfen, auf dieser Grundlage zu handeln und im Rahmen der übertragenen Aufgaben Entscheidungen zu treffen. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung verleiht die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Kinderpflegerin“ oder „Staatlich anerkannter Kinderpfleger“.
Ziel des Bildungsgangs in der fachtheoretischen Ausbildung ist schwerpunktmäßig die Vermittlung theoretischer berufsübergreifender und berufsbezogener Inhalte und Kompetenzen.
Der erfolgreiche Abschluss des Bildungsgangs schließt unter besonderen Voraussetzungen die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses (§ 54) ein.