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Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 findet gegen Ende der Fachstufe II statt. Die mündliche Prüfung beginnt eine Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung.
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Termine der schriftlichen Prüfung und den Beginn der mündlichen Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1. Die Termine der schriftlichen Prüfung und das Datum des Beginns der mündlichen Prüfung sind den Schülerinnen und Schülern durch die Schulleitung im Anschluss an deren Festlegung bekannt zu geben.